Start / Leistungen
Baumarbeiten
Bäume fällen wir vom Boden aus und mit Hubarbeitsbühne. Kletterarbeit mit Seil bieten wir nicht an. Gefällt werden darf regulär nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar, und viele Gemeinden haben zusätzlich eine eigene Baumschutzsatzung. Das klären wir, bevor die Säge läuft.
- Seit 2018
- Betriebshaftpflicht
- Handwerkskammer
- Sachkunde Pflanzenschutz
Was dazugehört
- Fällung mit Hubarbeitsbühne
- Kronenpflege
- Obstbaumschnitt
- Stubbenfräsen
- Abfahren und entsorgen
Wo wir das machen
Baumarbeiten übernehmen wir in Straelen, Geldern, Kevelaer, Kempen, Wankum, Walbeck, Wachtendonk, Nieukerk, Issum, Herongen, Twisteden und im Umland. Ob Ihr Ort dazugehört, klärt ein kurzer Anruf.